(1) Die Anbieterin erbringt Leistungen im Bereich psychologisch fundiertes Coaching sowie – sofern ausdrücklich vereinbart – Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie.
(2) Coaching ist eine individuelle Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und dient der persönlichen und beruflichen Reflexion, Entwicklung und Entscheidungsunterstützung.
(3) Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
(4) Die Leistungen erfolgen als Dienstleistung und nicht als Werkvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
(5) Coaching ersetzt keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Bei entsprechenden Beschwerden ist der Klient verpflichtet, eigenverantwortlich medizinische oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
(6) Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Heilpraktikererlaubnis. Coaching stellt keine Heilbehandlung im medizinischen Sinne dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(7) Die Anbieterin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder gesundheitlichen Erfolg.